Luthers Übersetzung blieb nach seinem Tod weitgehend dem Belieben der Drucker überlassen. Das betraf allerdings in der Hauptsache die Rechtschreibung. Erst 1857 einigten sich die Bibelgesellschaften darauf, in Zukunft einen einheitlichen, revidierten Text zu verbreiten.
Seit dem Ende des 19. Jahrhunderts hat die Evangelische Kirche in Deutschland in mehreren Anläufen versucht, Luthers Übersetzung schonend dem gewandelten Sprachgebrauch anzupassen. 1892 wurde so die erste kirchenamtliche Revision der Lutherbibel abgeschlossen.
1912 wurde die Lutherbibel einer zweiten Revision unterzogen. Dieser Text, der vom Deutschen Evangelischen Kirchenausschuss genehmigt wurde, entsprach im Wesentlichen immer noch dem Grundtext des textus receptus. Das Deutsch der Ausgabe wurde an die damals als verbindlich eingeführte Duden-Rechtschreibung angepasst.
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